Schadet es, wenn ich erst später Zweifel bekomme?
günstig für Grundeigentümer betrifft Besitzer, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Der gute Glaube muss nicht nur beim Beginn Ihres Besitzes, sondern während der gesamten Ersitzungszeit bestehen. Fällt er zwischendurch weg, etwa weil der Eigentümer Ihnen seinen Standpunkt mitteilt, scheitert die Ersitzung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die Ersitzung erfordert, dass der gute Glaube des Besitzers nicht nur beim Besitzerwerb, sondern während der ganzen Ersitzungszeit vorhanden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Redlichkeit wegen Kenntnis von der Servitutseinräumung im Zusammenlegungsverfahren und Verletzung der Erkundigungsobliegenheit hinsichtlich des Verlaufs der gelb markierten Trasse verneint.OGH 3 Ob 105/22w, 08.09.2022
- Die Ausübung des Nutzungsrechts muss während der gesamten Ersitzungszeit redlich und echt sein.OGH 8 Ob 59/17k, 29.06.2017
- Schon Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besitzes kann die Redlichkeit ausschließen.OGH 6 Ob 246/01x, 08.11.2001
- Gemäß § 1477 ABGB sind als Ersitzungsvoraussetzungen echter Besitz im Zeitpunkt seines Erwerbs und redlicher Besitz während der gesamten Ersitzungszeit erforderlich.OGH 1 Ob 295/98h, 19.01.1999
- Schon die Mitteilung des Rechtsstandpunktes des (grundbücherlichen) Eigentümers der Sache bzw die Inanspruchnahme des Besitzes der strittigen Sache durch den Ersitzungsgegner kann den guten Glauben des Ersitzungsbesitzers zerstören.OGH 5 Ob 2090/96f, 16.04.1996
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Redlichkeit ist ein selbständiges Erfordernis des Ersitzungsbesitzers.OGH 5 Ob 559/79, 16.10.1979
- Nicht der Ersitzungsbesitzer hat die Redlichkeit und Echtheit seines Sachbesitzes und des Besitzes seiner Vorgänger zu erweisen, vielmehr hat der Gegner die Fehlerhaftigkeit und die Unredlichkeit des Besitzes zu beweisen.OGH 8 Ob 27/65, 09.02.1965
- Hingegen muss die Echtheit nur anlässlich des Besitzerwerbes durch den Ersitzungsbesitzer vorhanden sein.OGH 8 Ob 313/63, 17.12.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 46.
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 206/24m, 19.12.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 102/23w, 26.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 1/21i, 22.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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