Muss ich beweisen, dass ich gutgläubig besessen habe?
günstig für Besitzer betrifft Besitzer, Grundeigentümer, Kläger, Beklagte
Nein. Sie müssen Ihre Redlichkeit nicht beweisen. Wer Ihnen die Ersitzung bestreitet, muss beweisen, dass Sie unredlich waren. Das gilt auch bei der langen Ersitzungszeit.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (60 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Die Redlichkeit des Besitzes, die auch bei langer Ersitzung erforderlich ist, hat nicht der Besitzer zu beweisen, sondern der Gegner muss die Unredlichkeit nachweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Negativfeststellung zur Frage der Kenntnis vom Pachtvertrag.OGH 4 Ob 88/22b, 23.09.2022
- Die fehlende Redlichkeit des Ersitzungsbesitzers hat der Ersitzungsgegner zu behaupten und zu beweisen.OGH 4 Ob 88/22b, 23.09.2022
- Die Beurteilung der Frage, ob in einem bestimmten Fall die konkret zu berücksichtigenden Umstände die Qualifikation des Verhaltens des Besitzers als redlich oder unredlich fordern, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und stellt daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 3 Ob 103/05a, 30.06.2005
- Die Redlichkeit des Besitzes wird vermutet.OGH 1 Ob 382/97a, 15.12.1997
- Fahrlässige UnkenntnisOGH 8 Ob 608/88, 07.12.1988
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Duldung, ohne je ein Entgelt zu verlangen oder die Benützung von einer jeweils zu erteilenden Erlaubnis abhängig zu machen.OGH 3 Ob 535/80, 11.03.1981
- Redlichkeit wird - wiederlegbar - vermutetOGH 5 Ob 559/79, 16.10.1979
- Ersitzungsbesitzer; auch FehlerhaftigkeitOGH 8 Ob 27/65, 09.02.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 60.
- OGH 8 Ob 129/25s, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 206/24m, 19.12.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 184/24p, 06.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 57/24a, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 328
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
- ABGB § 1477
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