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Gilt die lange Frist auch für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis?

betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wer die Aufhebung eines Vertrags erreicht, kann das Geleistete grundsätzlich noch dreißig Jahre lang zurückfordern. Das gilt aber nicht, wenn es um ein ungültiges Geschäft geht, für das sonst die kurze dreijährige Frist gelten würde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2012)

Der Kondiktionsanspruch nach § 877 ABGB verjährt grundsätzlich erst in 30 Jahren.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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