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Muss ich geglaubt haben, dass mir die Sache gehört?

günstig für Besitzer betrifft Besitzer, Käufer, Erben, Nutzungsberechtigte
Nein. Es genügt, wenn Sie an einen gültigen Rechtsgrund für Ihren Besitz glauben durften. Unredlich sind Sie erst, wenn Sie wissen oder aus den Umständen annehmen müssen, dass die Sache einem anderen gehört.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Redlichkeit verlangt nicht den Glauben, Eigentümer zu sein, sondern nur den Glauben an einen gültigen Titel, also an die rechtmäßige Zugehörigkeit des Sache im weiteren Sinn, im Gegensatz zum unredlichen Besitzer, der vermuten muss, dass die Sache einem anderen gehört.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 15.

Im Gesetz

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