Muss ich geglaubt haben, dass mir die Sache gehört?
günstig für Besitzer betrifft Besitzer, Käufer, Erben, Nutzungsberechtigte
Nein. Es genügt, wenn Sie an einen gültigen Rechtsgrund für Ihren Besitz glauben durften. Unredlich sind Sie erst, wenn Sie wissen oder aus den Umständen annehmen müssen, dass die Sache einem anderen gehört.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Redlichkeit verlangt nicht den Glauben, Eigentümer zu sein, sondern nur den Glauben an einen gültigen Titel, also an die rechtmäßige Zugehörigkeit des Sache im weiteren Sinn, im Gegensatz zum unredlichen Besitzer, der vermuten muss, dass die Sache einem anderen gehört.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: DienstbarkeitOGH 1 Ob 206/24m, 19.12.2024
- hier: Unredlicher Besitz ist der, der von der<br/>Rechtmäßigkeit des eigenen Besitzes, der Gültigkeit des den<br/>Rechtserwerb rechtfertigenden Titels nicht überzeugt gewesen ist.<br/>OGH 7 Ob 676/89, 09.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 15.
- OGH 8 Ob 129/25s, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 31/25z, 29.09.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 44/25d, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 182/24d, 21.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 206/24m, 19.12.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 78/17z, 27.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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