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Muss ich die Absicht haben, das Recht zu erwerben?

günstig für Nutzungsberechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Nutzungsberechtigte
Nein. Sie müssen nicht vorhaben, das Recht durch Zeitablauf zu erwerben. Es genügt, dass Sie die Sache oder das Recht redlich und ungestört besitzen. Wer bewusst auf einen solchen Erwerb abzielt, wäre gerade nicht gutgläubig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Zur Ersitzung bedarf es eines qualifizierten Rechtsbesitzes, der zumindest redlich und echt, allenfalls auch rechtmäßig zu sein hat, nicht aber des Willens der auf die Ersitzung selbst gerichtet wäre, denn dies schlösse das Bewusstsein, in Bezug auf den in Frage stehenden Gegenstand (Sache bzw Recht) nicht berechtigt zu sein, mit ein, womit es dann aber um die eine Voraussetzung der Ersitzung bildende Redlichkeit geschehen wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Im Gesetz

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