Zum Inhalt springen

Kann das Gericht künftige Leistungen wenigstens feststellen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Mandant
Ja. Haben Sie ein rechtliches Interesse daran, kann das Gericht über noch nicht fällige künftige Leistungen mit einem Feststellungsurteil entscheiden. Zu prüfen ist dabei auch, ob ein Zahlungsurteil überhaupt vollstreckbar wäre; ist es das nicht, können Sie nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Bei Bestehen eines rechtlichen Interesses kann einem Begehren auf künftige, noch nicht fällige Leistungen in Form eines Feststellungsurteiles stattgegeben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039112 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellung fälliger Ansprüche

Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.

günstig für Beklagter Feststellungsklage und künftige Ansprüche

Mit einer Feststellungsklage können Sie nur ein Recht oder Rechtsverhältnis klären lassen, das es zum Zeitpunkt der Klage oder zumindest am Ende der Verhandlung schon gibt. Etwas, das erst in Zukunft entstehen könnte, ist kein tauglicher Gegenstand. Fehlt die Voraussetzung noch, wird die Klage abgewiesen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Feststellungsklage neben Leistungsklage
Verfahrensrecht · Feststellungsklage vor Fälligkeit
Verfahrensrecht · Klage auf künftige Leistungen
Verfahrensrecht · Feststellung als geringeres Begehren