Ab wann läuft meine Frist, das Testament anzufechten?
günstig für Erbe betrifft Erben, gesetzliche Erben, Testamentserben, Hinterbliebene
Die dreijährige Frist beginnt nicht schon mit dem Todesfall. Sie läuft erst ab dem Zeitpunkt, zu dem klar ist, dass Sie klagen müssen, um zur Erbschaft zu kommen. Streiten mehrere um das Erbrecht, beginnt sie daher erst, wenn Ihnen die Klägerrolle endgültig zugewiesen wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Die Verjährungsfrist beginnt in Ansehung des Anspruches der gesetzlichen Erben auf Anfechtung des Testamentes gegenüber der Testamentserbin nicht vor Zustellung des letztinstanzlichen Beschlusses über die abhandlungsgerichtliche Zuteilung der Klägerrolle für den Erbrechtsstreit zu laufen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB beginnt - sofern nicht widerstreitende Erbserklärungen vorliegen - zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem klar ist, dass man klagen muss, um die Erbschaft zu erlangen. Es kommt auch darauf an, ab wann die Klageführung sinnvoll ist.OGH 8 Ob 537/91, 11.04.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 77/20t, 27.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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