Wie lange kann ich ein Testament wegen eines Formfehlers bekämpfen?
günstig für Erbe betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Angehörige
Die kurze Frist von drei Jahren gilt für die Anfechtung aller letztwilligen Erklärungen, also auch für Vermächtnisse und Zusätze zum Testament. Sie erfasst auch den Vorwurf, die Verfügung sei formungültig oder der Erblasser sei nicht testierfähig gewesen. Für Klagen, die dem Willen des Erblassers entsprechen, gilt sie nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die kurze Verjährungsfrist gilt für die Anfechtung aller Formen einer letzten Willenserklärung, somit auch für Vermächtnisse und Kodizille. Unter das Recht, eine Erklärung des letzten Willens umzustoßen, fällt auch die Bekämpfung einer beabsichtigten letztwilligen Verfügung, die mit inneren oder äußeren Gebrechen, wie zB einem Formmangel, dem Mangel der Testierfähigkeit des Erblassers, behaftet ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die kurze Frist des § 1487 ABGB gilt nicht für Vermächtnisklagen, die nicht gegen den erblasserischen Willen gerichtet sind, sondern diesem vielmehr voll entsprechen.OGH 6 Ob 189/98g, 15.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 77/20t, 27.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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