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Berücksichtigt das Gericht den Wegfall des Wegerechts von selbst?

günstig für Servitutsberechtigter betrifft Grundstückseigentümer, Servitutsberechtigte, Nachbarn, Fischereiberechtigte
Nein. Die sogenannte Freiheitsersitzung ist eine Verjährung des bestehenden Rechts und keine Ersitzung. Das Gericht beachtet sie nur, wenn sie ausdrücklich eingewendet wird; den Ablauf der Frist muss beweisen, wer sich darauf beruft.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 13.09.2021 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Die sogenannte Freiheitsersitzung ist ein Fall der Verjährung einer bereits bestehenden Dienstbarkeit und kein Fall der Ersitzung. Sie kann daher nur über ausdrückliche Einrede beachtet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034333 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Im Gesetz

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