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Ab wann läuft die Frist, in der mein Wegerecht verfällt?

günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Die kurze Frist von drei Jahren beginnt erst, wenn sich der Eigentümer Ihrer tatsächlichen Nutzung widersetzt. Nutzen Sie das Recht von sich aus gar nicht, kann er sich dem auch nicht widersetzen; dann verfällt das Recht erst nach dreißig Jahren des Nichtgebrauchs.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Eine Widersetzlichkeit gegen die Ausübung einer Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn sich der verpflichtete Teil der tatsächlichen Ausübung der Dienstbarkeit widersetzt. Er kann sich aber nicht einer nicht in Anspruch genommenen Dienstbarkeit im Sinne des § 1488 ABGB widersetzen. Die Frist der dreijährigen Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB beginnt mit dem Zeitpunkt der Widersetzlichkeit gegen die tatsächliche Ausübung der Dienstbarkeit zu laufen, während die dreißigjährige bzw vierzigjährige Verjährungsfrist nach §§ 1479, 1485 ABGB mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an welchem eine an sich mögliche Ausübung der Dienstbarkeit unterlassen wird (§ 1478 ABGB).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 35.

Im Gesetz

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