Verjährt mein Wegerecht, während wir noch über eine Einigung verhandeln?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Nachbarn
Nein. Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über das Bestehen Ihres Rechts halten die Verjährung auf. Voraussetzung ist, dass Sie nach dem Scheitern der Gespräche innerhalb angemessener Frist klagen. Das gilt sowohl bei bloßer Nichtnutzung als auch dann, wenn sich der Verpflichtete Ihrem Recht widersetzt.
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Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über das Bestehen einer Grunddienstbarkeit stehen als Ablaufhemmung einer Rechtsverjährung entgegen, wenn das behauptete Recht nach deren Scheitern innerhalb angemessener Frist klageweise geltend gemacht wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Verjährung infolge bloßen Nichtgebrauchs des Rechts (§§ 1479, 1485 ABGB) oder um die Verjährung infolge eines Widerstands des Verpflichteten gegen die Rechtsausübung (Freiheitsersitzung; usucapio libertatis, § 1488 ABGB) handelt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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