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Habe ich länger Zeit, wenn mich jemand arglistig getäuscht hat?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Mieter, Vermieter
Nicht schon deshalb. Arglist allein verlängert die Frist nicht. Nur wenn das Verhalten eine schwerere vorsätzliche Straftat darstellt, gilt die lange Frist; sonst bleibt es bei drei Jahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.05.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Selbst wenn sich jemand einer Arglist schuldig gemacht hat, diese aber keine strafbare Handlung im Sinne des § 1489 ABGB (früher: Verbrechen) begründet, ist der Schadenersatzanspruch daraus der dreijährigen Verjährung des § 1489 ABGB nicht entzogen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Dreißigjährige Verjährung bei Straftaten

Für die dreißigjährige Verjährungsfrist bei Schäden aus Straftaten brauchen Sie keine strafgerichtliche Verurteilung. Wollen Sie sich aber auf Betrug stützen, müssen Sie im Zivilverfahren alle Voraussetzungen behaupten und beweisen. Dazu gehören die Absicht zu täuschen, zu schädigen und sich zu bereichern und zusätzlich Merkmale eines schweren Betrugsfalls.

günstig für Geschädigter Verjährung bei arglistiger Täuschung

Hat Sie Ihr Vertragspartner arglistig getäuscht, können Sie laufend gezahlte Entgelte dreißig Jahre lang zurückfordern. Die sonst für wiederkehrende Leistungen geltende kurze Frist von drei Jahren greift dann nicht.

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