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Gilt die lange Verjährung auch für den fahrlässigen Helfer?

günstig für Beteiligter betrifft Geschädigte, Beteiligte, Vermittler, Täter
Wer wegen seiner Beteiligung an einer Straftat für eigenes Verschulden haftet, unterliegt der langen Verjährung nur dann, wenn schon diese Beteiligung selbst eine schwere Straftat ist. War die Beteiligung bloß fahrlässig, verjährt der Anspruch in drei Jahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Haftet jemand wegen seiner Beteiligung an einer strafbaren Handlung für eigenes Verschulden, dann muss diese Beteiligung selbst den Tatbestand eines Verbrechens im Sinne des Strafgesetzes darstellen, wenn die dreißigjährige Verjährungsfrist zur Anwendung kommen soll. (Hier: Die Haftung für die fahrlässige Beteiligung des Kreditvermittlers an dem verbrecherischen Betrug des Kreditnehmers verjährt in drei Jahren).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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