Wann verjähren Spätfolgen eines Unfalls?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verjährung eines Direktanspruchs gegen den HaftpflichtversichererOGH 7 Ob 204/24m, 29.01.2025
- Hier: Zu fehlerhafter Anlageberatung.OGH 10 Ob 70/15i, 21.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 7 Ob 149/25z, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 48/25x, 22.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 204/24m, 29.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Waren die späteren Folgen schon damals sicher vorhersehbar, beginnt die Frist bereits mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verletzung erfahren haben. Für solche Folgeschäden läuft also keine eigene neue Frist. Nur wenn Dauerfolgen damals nicht erkennbar waren, beginnt die Frist später.
Sobald Ihnen ein erster Schaden entstanden ist, läuft die Verjährungsfrist für den gesamten Anspruch, auch wenn die Höhe noch nicht feststeht. Künftige, aber schon absehbare Schäden verjähren daher mit. Um das zu verhindern, müssen Sie innerhalb der Frist eine Klage auf Feststellung der Haftung einbringen.