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Ab wann verjähren die Spätfolgen einer Verletzung?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherer
Waren die späteren Folgen schon damals sicher vorhersehbar, beginnt die Frist bereits mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verletzung erfahren haben. Für solche Folgeschäden läuft also keine eigene neue Frist. Nur wenn Dauerfolgen damals nicht erkennbar waren, beginnt die Frist später.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 18.10.2021 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Auch für Folgeschäden beginnt die Verjährungszeit in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgutbeeinträchtigung, deren (sicher voraussehbare) Folgen sie gewesen sind, bekannt war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Verjährung nicht absehbarer Unfallfolgen

Mussten Sie mit bestimmten Unfallfolgen nicht rechnen, beginnt die dreijährige Frist für diese Schäden erst, wenn Sie davon erfahren. Für die von Anfang an absehbaren Schäden läuft die Frist dagegen schon ab dem Unfall.

günstig für Geschädigter Unvorhersehbare Folgeschäden

Ja. Treten Folgen eines Schadens auf, mit denen niemand rechnen konnte, beginnt für diese eine eigene dreijährige Frist, sobald Sie davon erfahren. Ob die Folgen vorhersehbar waren, wird danach beurteilt, was objektiv absehbar war, nicht nach Ihrer eigenen Einschätzung.

Verwandte Fragen

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