Verliere ich mein Bauverbot, wenn ich drei Jahre zuschaue?
günstig für Bauherr betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Bauherren, Dienstbarkeitsberechtigte
Ja. Auch ein Recht, das dem Nachbarn nur ein Unterlassen vorschreibt, geht verloren, wenn dieser dagegen handelt und Sie drei Jahre lang nicht klagen. Wollen Sie eine bestimmte Bebauung dulden, sollten Sie das Verbot ausdrücklich einschränken; bloßes Hinnehmen führt zum völligen Verlust des Rechts.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Auch Servituten, die nur ein Unterlassen zum Gegenstande haben, verjähren gemäß § 1488 ABGB, wenn auf dem dienenden Grundstück der Verpflichtung entgegengehandelt wird, ohne daß von den Eigentümern des herrschenden Grundstückes dagegen eingeschritten würde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist dem Servitutsberechtigten die konkrete Bebauung gleichgültig, so steht es ihm frei, mit dem Servitutsverpflichteten eine entsprechende Einschränkung des Bauverbots zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung führt sein Hinnehmen des bauverbotswidrigen Zustands über mehr als drei Jahre ohne Erhebung der Klage zum Rechtsverlust nach § 1488 ABGB.OGH 8 Ob 74/22y, 25.01.2023
- Wird der Dienstbarkeit eines Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach § 1488 ABGB.OGH 8 Ob 74/22y, 25.01.2023
- Die 30-jährige Verjährung einer in einem gerichtlichen Vergleich übernommenen Unterlassungsverpflichtung beginnt nicht mit dem Vergleichsabschluß, sondern erst mit dem ersten Zuwiderhandeln.OGH 3 Ob 207/98g, 21.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 74/22y, 25.01.2023, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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