Verliere ich den Grund, wenn ich beim Bauen zusehe?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Bauführer, Nachbarn, Pächter
Nur wenn Sie sich dabei unredlich verhalten. Die Regel setzt voraus, dass Sie wissen, dass jemand auf Ihrem Grund baut, obwohl er das nicht darf, und Sie ihn dennoch gewähren lassen. Sind Sie mit dem Bau bloß einverstanden, ohne beim Bauführer ein Vertrauen auf einen späteren Erwerb des Grundes zu wecken, verlieren Sie den Grund nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
1./ § 418 Satz 3 ABGB hat eine Willensdiskrepanz zwischen Grundeigentümer und Bauführer zur Voraussetzung. 2./ Die Unredlichkeit des Grundeigentümers (er lässt den Bauführer bauen, obwohl er weiß, dass dieser auf fremdem Grund baut) ist das rechtlich entscheidende Moment für den Eigentumserwerb durch den redlichen Bauführer (Scheffknecht, NZ 1954,85, insb 87 f). 3./ § 418 Satz 3 ABGB ist vor allem als Sanktion für ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht (Ostheim, 51 f).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Anwendbarkeit des § 418 Satz 3 ABGB reicht es nicht aus, wenn der Grundeigentümer bloß mit der Bauführung auf seinem Grund einverstanden ist, ohne „irgendwie“ ein (berechtigtes) Vertrauen des Bauführers auf einen (künftigen) Grunderwerb zu wecken.OGH 1 Ob 58/23w, 27.06.2023
- Gestattet der Grundeigentümer dem Bauführer zwar die Errichtung eines Gebäudes auf seinem Grund, will er aber – wie dies insbesondere bei der unwirksamen Vereinbarung eines Superädifikats der Fall ist – erkennbar Eigentümer der Grundfläche bleiben, kommt § 418 Satz 3 ABGB mangels „abredewidrigen Verhaltens“ des Grundeigentümers nicht zur Anwendung.OGH 1 Ob 58/23w, 27.06.2023
- Ob die Voraussetzungen des § 418 Satz 3 ABGB erfüllt sind, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 8 Ob 20/17z, 28.03.2017
- Hier: Keine Unredlichkeit des Grundeigentümers, da der Bauführung nur deswegen „zugesehen“ wurde, weil der Abschluss eines Pachtvertrags unterstellt bzw ins Auge gefasst war.OGH 2 Ob 94/12f, 20.12.2012
- Voraussetzung ist die Errichtung eines Gebäudes oder eines in der Wertigkeit nach der Verkehrsanschauung gleich zu haltenden Bauwerks.OGH 7 Ob 222/00y, 27.04.2001
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Bei einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Bauführer kann nicht von einem Eigentumserwerb des letzteren ausgegangen werden.OGH 7 Ob 283/99i, 23.02.2000
- Für die Verwirkung des Eigentumsrechtes am Grund ist das Verhalten des Grundeigentümers wesentlich, der in Kenntnis seines eigenen Rechtes zusieht, wie dem Bauführer aus Unkenntnis dieses Rechtes Vermögensnachteile zu erwachsen drohen.OGH 3 Ob 614/85, 19.02.1986
- § 418 Satz 3 ABGB ist vor allem als Sanktion für ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht (Ostheim, 51 f).OGH 3 Ob 585/84, 12.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 210/20p, 24.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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