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Verliere ich den Grund, wenn ich beim Bauen zusehe?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Bauführer, Nachbarn, Pächter
Nur wenn Sie sich dabei unredlich verhalten. Die Regel setzt voraus, dass Sie wissen, dass jemand auf Ihrem Grund baut, obwohl er das nicht darf, und Sie ihn dennoch gewähren lassen. Sind Sie mit dem Bau bloß einverstanden, ohne beim Bauführer ein Vertrauen auf einen späteren Erwerb des Grundes zu wecken, verlieren Sie den Grund nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

1./ § 418 Satz 3 ABGB hat eine Willensdiskrepanz zwischen Grundeigentümer und Bauführer zur Voraussetzung. 2./ Die Unredlichkeit des Grundeigentümers (er lässt den Bauführer bauen, obwohl er weiß, dass dieser auf fremdem Grund baut) ist das rechtlich entscheidende Moment für den Eigentumserwerb durch den redlichen Bauführer (Scheffknecht, NZ 1954,85, insb 87 f). 3./ § 418 Satz 3 ABGB ist vor allem als Sanktion für ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht (Ostheim, 51 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Im Gesetz

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