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Wann verliere ich mein Wegerecht, weil der Nachbar es blockiert?

günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ihr Recht geht erst verloren, wenn sich der Eigentümer der Nutzung dauerhaft widersetzt und Sie drei Jahre lang nichts dagegen unternehmen. Das Hindernis muss die vollen drei Jahre bestanden haben. Wehrt sich der Eigentümer letztlich erfolglos, verlieren Sie Ihr Recht nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Voraussetzung für den Eintritt der Freiheitsersitzung ist es, dass der Verpflichtete sich fortwährend der Ausübung der Dienstbarkeit widersetzt und der Berechtigte deshalb deren Ausübung drei Jahre lang, ohne richterliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, unterlassen hat. Ein vom Verpflichteten errichtetes Hindernis muss daher drei Jahre lang fortbestanden haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 29.

Im Gesetz

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