Wann verliere ich mein Wegerecht, weil der Nachbar es blockiert?
günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ihr Recht geht erst verloren, wenn sich der Eigentümer der Nutzung dauerhaft widersetzt und Sie drei Jahre lang nichts dagegen unternehmen. Das Hindernis muss die vollen drei Jahre bestanden haben. Wehrt sich der Eigentümer letztlich erfolglos, verlieren Sie Ihr Recht nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Voraussetzung für den Eintritt der Freiheitsersitzung ist es, dass der Verpflichtete sich fortwährend der Ausübung der Dienstbarkeit widersetzt und der Berechtigte deshalb deren Ausübung drei Jahre lang, ohne richterliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, unterlassen hat. Ein vom Verpflichteten errichtetes Hindernis muss daher drei Jahre lang fortbestanden haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Negativfeststellungen zur Intensität der Widersetzungshandlungen gehen zu Lasten des Servitutsverpflichteten.OGH 2 Ob 198/25v, 18.12.2025
- Hier: Aufstellen von fest mit dem Boden verbundenen Dreiecksständern im Abstand von zwei Metern, sodass ein Passieren der beiden Hindernisse nur für einspurige Fahrzeuge sowie für mehrspurige Fahrzeuge mit einer Breite bis 1,80 m und einer Länge bis 4,30 m möglich war.OGH 7 Ob 78/22d, 25.05.2022
- Hier: Anbringen einer Eisenkette, die das Bewandern des Weges allerdings nicht nachhaltig behindert.OGH 4 Ob 134/21s, 21.10.2021
- Hier: Die Frage, ob sich der Belastete der Ausübung einer Servitut im Sinn des § 1488 ABGB widersetzt.OGH 4 Ob 184/19s, 24.10.2019
- Hier: Widersetzungshandlung iSd § 1488 ABGB durch verwaltungsbefugten Erben.OGH 2 Ob 158/17z, 16.05.2018
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Im Übrigen bildet auch die Frage, ob im Einzelfall ein Verlust der Servitut wegen usucapio libertatis eingetreten ist, regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 6 Ob 208/08v, 06.11.2008
- Hier: Aufstellen einer Verbotstafel, die nicht befolgt wurde.OGH 6 Ob 208/08v, 06.11.2008
- Der Begriff der Widersetzlichkeit des Verpflichteten vereint naturgemäß eine physische Komponente, nämlich die Widersetzungshandlung, welche für den Berechtigten wahrnehmbar und manifest sein muss, und eine zeitliche, nämlich im Unterschied zu einer bloß vorübergehenden Störung.OGH 3 Ob 47/07v, 23.05.2007
- Ob sich der Verpflichtete widersetzt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.OGH 7 Ob 146/01y, 31.07.2001
- Der Nichtausübung der Servitut allein kommt bei forstwirtschaftlichen Bringungsrechten kein zustimmender Erklärungscharakter zu, liegt es doch im Wesen der Waldnutzung, dass diese auch über längere Zeiträume aus wirtschaftlichen Gründen unterbleiben kann.OGH 6 Ob 130/01p, 21.06.2001
- Hier: Eingriff in das Fischereirecht durch Setzen von Bojen im Attersee.OGH 1 Ob 15/94, 23.11.1994
- Hat sich der Verpflichtete letztlich ohne Erfolg widersetzt, dann kann von einem Rechtsverlust durch Ablauf der Verjährungsfrist keine Rede sein.OGH 4 Ob 530/83, 12.04.1983
- Entfernung eines Ziehbrunnens.OGH 3 Ob 659/80, 08.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 29.
- OGH 2 Ob 198/25v, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 142/24d, 14.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 152/24t, 22.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 17/21d, 13.09.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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