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Läuft die Frist für die Rückforderung, auch wenn ich nichts weiß?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Unterhaltsberechtigte, Konsument
Ja. Für die Rückforderung verbotener Zahlungen im Mietrecht gilt nichts Besonderes: Die Verjährung richtet sich nach objektiven Umständen. Auf Ihre Kenntnis kommt es nur dort an, wo das Gesetz das ausdrücklich anordnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.12.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Verjährungsregelung in § 27 Abs 3 MRG läßt eine Abweichung von der Norm des § 1478 ABGB nicht erkennen. Es hat vielmehr die Regel zu gelten, daß die Verjährung - wenn das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimmt - auf objektive Kriterien abzustellen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Hemmung der Verjährung bei Mietrückforderung

Solange ein Verfahren über die Höhe der Miete läuft, ist die Verjährung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete samt Zinsen gehemmt. Die Frist kann in dieser Zeit weder zu laufen beginnen noch weiterlaufen.

günstig für Mieter Verjährung bei mietrechtlicher Rückforderung

Die Regeln über die Unterbrechung der Verjährung durch ein Verfahren gelten sinngemäß auch für Ansprüche auf Rückforderung zu viel gezahlter Beträge, die im besonderen mietrechtlichen Verfahren geltend zu machen sind.

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