Läuft die Frist für die Rückforderung, auch wenn ich nichts weiß?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.12.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verzugszinsen aus Kindesunterhalt.OGH 3 Ob 238/16w, 13.12.2016
- Dieser Rechtssatz gilt auch für die in § 1480 ABGB geregelten Fällen.OGH 5 Ob 1503/93, 02.02.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 238/16w, 13.12.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1478
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Solange ein Verfahren über die Höhe der Miete läuft, ist die Verjährung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete samt Zinsen gehemmt. Die Frist kann in dieser Zeit weder zu laufen beginnen noch weiterlaufen.
Die Regeln über die Unterbrechung der Verjährung durch ein Verfahren gelten sinngemäß auch für Ansprüche auf Rückforderung zu viel gezahlter Beträge, die im besonderen mietrechtlichen Verfahren geltend zu machen sind.