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Nach welchen Regeln fordere ich eine verbotene Ablöse zurück?

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Für eine verbotene Ablöse beim Mietvertrag sieht das Mietrechtsgesetz einen eigenen Rückforderungsanspruch vor. Er verdrängt in seinem Bereich die allgemeinen Regeln über die Rückforderung von Zahlungen und auch die Gewährleistung. Die Pflicht, die verbotene Ablöse zurückzuzahlen, wird dabei nicht abgeschwächt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 08.09.2026 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Der Rückforderungsanspruch nach § 27 Abs 3 MRG schließt in seinem Anwendungsbereich eine Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB aus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033661 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Rückforderung verbotener Ablösen

Für verbotene Zahlungen an den Vermieter gilt allein die eigene Rückforderungsregel des Mietrechtsgesetzes. Sie können sich daneben weder auf die allgemeinen Regeln über die Rückforderung noch auf die Gewährleistung stützen. Ersatz dafür, dass Sie das Versprochene nicht erhalten haben, bekommen Sie nicht.

günstig für Vermieter Verzicht auf Rückforderung der Ablöse

Ja, das ist möglich. Auf die Rückforderung einer Ablöse können Sie nachträglich wirksam verzichten, etwa indem Sie die Zahlungspflicht später anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Zwangslage zu diesem Zeitpunkt schon weggefallen war.

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