Zählt meine Klage auch bei einer kurzen Frist als rechtzeitig?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 11.04.2022 (63 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klagsfrist des § 534 Abs 1 ZPO; analoge Anwendung verneint.OGH 8 Ob 50/16k, 28.03.2017
- Hier: Fristen der §§ 2 und 3 AnfO.OGH 3 Ob 206/10f, 14.12.2010
- Hier: § 1097 ABGB.OGH 8 Ob 129/08s, 27.01.2009
- Hier: Frist des § 16 Abs 8 MRG.OGH 5 Ob 232/02g, 05.11.2002
- Hier: Frist des § 12a Abs 2 MRG.OGH 5 Ob 79/02g, 11.06.2002
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Nach neuerer Lehre und Rechtsprechung sind die für Verjährungsfristen geltenden Regelungen über die Hemmung und Unterbrechung im Hinblick auf den zumeist gleichen Gesetzeszweck grundsätzlich auch auf alle Präklusivfristen anzuwenden (WoBl 1999, 165/74).OGH 5 Ob 170/99g, 13.07.1999
- Hier: Art III Abs 7 BauRGNov 1990.OGH 5 Ob 216/97v, 10.06.1997
- Hier: § 9 AnfO: Der Ausdruck "unverzüglich" verpflichtet zu ehestem Handeln, sobald dafür die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Geltendmachung erst nach einer Frist von über 9 Monaten entspricht nicht dem Erfordernis der unverzüglichen Geltendmachung.OGH 7 Ob 2265/96f, 18.12.1996
- Auf die Fallfristen werden die Verjährungsvorschriften weitgehend sinngemäß angewendet.OGH 1 Ob 536/92, 19.02.1992
- Hier: Unterbrechung der nach § 12 Abs 3 VersVG wirksam gesetzten Frist.OGH 7 Ob 43/88, 23.11.1988
- Ob und inwieweit die Verjährungsvorschriften auf Präklusivfristen anzuwenden sind, hat sich insbesonders am Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu orientieren (hier: analoge Anwendung des § 1497 ABGB auf die Frist des § 1111 ABGB).OGH 6 Ob 700/85, 14.11.1985
- Hier: Art 13 AHVBOGH 7 Ob 61/82, 28.10.1982
- § 1497 ABGB ist auf Grund der Fassung der §§ 57, 59 EheG die nur auf die Klageerhebung abstellen, unanwendbar.OGH 1 Ob 726/76, 14.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 63.
- OGH 5 Ob 33/22x, 11.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 109/21m, 24.11.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Es genügt, wenn Sie klar zum Ausdruck bringen, dass der Anspruch durch Zeitablauf verloren ist. Ihr Vorbringen gilt dann als Einwand der Verjährung, auch wenn Sie die Frist irrtümlich anders bezeichnen.
Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.