Stoppt ein Anerkenntnis meines Arbeitgebers die kurze Verfallsfrist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Deklaratives Anerkenntnis und kollektivvertragliche Fallfrist.OGH 9 ObA 26/21w, 24.03.2021
- Hier: § 62 Abs 7 letzter Satz NÖ LBG ordnet die Anwendung der mit „Unterbrechung der Verjährung“ überschriebenen Vorschrift des § 1497 ABGB an und statuiert (nur) zusätzlich, dass „die Geltendmachung eines Anspruches im Verwaltungsverfahren einer Klage gleichzuhalten ist.OGH 8 ObA 55/18y, 24.10.2018
- Hier: Klagsfrist des § 534 Abs 1 ZPO; analoge Anwendung verneint.OGH 8 Ob 50/16k, 28.03.2017
- Analoge Anwendung der Bestimmungen des ABGB über die Verjährung auch auf kollektivvertragliche Verfallsfristen.OGH 9 ObA 103/16m, 28.10.2016
- Auch eine Anfechtungsklage nach § 105 f ArbVG unterbricht die Verjährungsfrist sowie die Ausschluss‑ bzw Verfallsfrist für die aus dem Arbeitsverhältnis abgeleiteten Ansprüche einschließlich der Beendigungsansprüche.OGH 8 ObA 21/15v, 24.03.2015
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- Ein Heranziehen der allgemeinen Regelungen des ABGB über die Hemmung von Verjährungs- und Verfallsfristen kommt im Hinblick auf den Umstand, dass in der VBO Wien keine Regelung dahingehend getroffen wurde, dass eine Karenzierung nach § 34 VBO Wien den Verfall des offenen Erholungsurlaubs hindern soll, nicht in Betracht.OGH 8 ObA 24/09a, 22.10.2009
- Hier: Zu § 25 Abs 3 VBO Wien.OGH 8 ObA 24/09a, 22.10.2009
- Die sechsmonatige Frist des § 1162d ABGB ist eine Präklusivfrist. Richtig ist, dass § 1497 ABGB auch auf Präklusivfristen - unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetzeszwecke - analog angewendet wird.OGH 9 ObA 97/05p, 24.10.2005
- Hier: Analoge Anwendung der Hemmungsvorschriften des ABGB.OGH 8 ObA 41/05w, 06.10.2005
- Fristgerechte Antragstellung nach § 6 IESG unterbricht gemäß § 7 Abs 1 IESG Verjährungsfristen und Präklusivfristen (hier: § 34 AngG).OGH 8 ObA 149/01x, 18.04.2002
- Hier: § 34 Abs 1 AngG und § 1162d ABGB.OGH 9 ObA 302/98x, 17.03.1999
- Hier: § 1495 ABGB.OGH 8 ObA 250/95, 23.05.1996
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 102/94, 14.09.1994
- Demnach unterbricht ein Anerkenntnis des Schuldners auch eine kollektivvertragliche Fallfrist. Dazu ist es ohne Bedeutung, ob der vorliegende Kollektivvertrag zusätzlich zur außergerichtlichen überdies noch eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche vorsieht.OGH 9 ObS 8/92, 13.05.1992
- Eine solche Unterbrechungswirkung wird aber auch durch eine auf die Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses (Lehrverhältnisses) gerichtete Klage hervorgerufen, aus dem dann Entgeltansprüche, für welche die Verfallseinrede erhoben wird, vom Arbeitnehmer abgeleitet werden (4 Ob 78/85).OGH 4 Ob 94/85, 10.09.1985
- Eine Hemmung kann nicht nur durch Vereinbarung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten herbeigeführt werden.OGH 4 Ob 136/81, 18.05.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029716 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 34.
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 64/24p, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 32/24g, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 46/23i, 26.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 121/20g, 25.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 26/21w, 24.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 53/19p, 23.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 55/18y, 24.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 103/16m, 28.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- ABGB § 1162d
- ABGB § 1497
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 34
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Kollektivvertrag darf auch für Ansprüche, auf die Sie nicht verzichten können, kurze Fristen zur Geltendmachung vorsehen; Fristen von drei oder vier Monaten gelten als zulässig. Solche Klauseln sind nur dann unwirksam, wenn sie gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung widersprechen.
Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind zwingende Ansprüche. Trotzdem darf ein Kollektivvertrag Fristen festlegen, innerhalb derer Sie diese Ansprüche geltend machen müssen. Für die Verjährung gilt sonst die allgemeine Frist von drei Jahren für Forderungen von Dienstnehmern.