Zählt ein Geständnis im Strafverfahren als Anerkennung meines Anspruchs?
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Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sofern dem Geständnis im Strafverfahren der objektive Erklärungswert einer Anerkennung eines Schadenersatzanspruchs beizumessen ist.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.
Nein. Dass Sie sich dem Strafverfahren gegen den Schädiger nicht angeschlossen haben und deshalb nichts über dessen Verlauf erfuhren, schiebt den Beginn der Verjährungsfrist allein nicht hinaus. Die Frist läuft, sobald Ihnen Schaden und Schädiger bekannt sind.