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Zählt ein Geständnis im Strafverfahren als Anerkennung meines Anspruchs?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Beschuldigte, Kläger
Ja, ein Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden und lässt die Frist neu beginnen. Das setzt aber voraus, dass dem Geständnis nach seinem Erklärungswert wirklich die Anerkennung Ihres Anspruchs zu entnehmen ist. Ein Geständnis zu einer anderen Tat als jener, um die im Zivilverfahren gestritten wird, genügt nicht.

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Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis kann auch in einem Strafverfahren abgegeben werden. Geständnis des Beschuldigten im Strafverfahren vor Ausdehnung der Anklage auf jene Tat, deretwegen der Beschuldigte im Zivilverfahren auf Schadenersatz belangt wird, kein Anerkenntnis im Sinne des § 1497 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Strafurteil und grobes Verschulden

Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.

günstig für Schädiger Verjährungsbeginn und Strafverfahren

Nein. Dass Sie sich dem Strafverfahren gegen den Schädiger nicht angeschlossen haben und deshalb nichts über dessen Verlauf erfuhren, schiebt den Beginn der Verjährungsfrist allein nicht hinaus. Die Frist läuft, sobald Ihnen Schaden und Schädiger bekannt sind.

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