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Schadet mir eine versäumte Frist im laufenden Prozess?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ja, im Verfahren selbst: Verspätetes Vorbringen kann zurückgewiesen werden, und auch das Überschreiten einer Frist zur Vorlage von Unterlagen bringt Nachteile. Daraus wird aber im Allgemeinen nicht geschlossen, dass Sie den Prozess gar nicht führen wollen. Ihre Klage verliert dadurch nicht die Wirkung auf die Verjährung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Nicht rechtzeitig vorgenommene Prozesshandlungen, zB verspätetes Vorbringen, Überschreiten der zur Urkundenvorlage gesetzten Fristen und ähnliches können dem Kläger wohl verfahrensrechtliche Nachteile, zB Zurückweisung seines Vorbringens wegen Verspätung bringen, sie sind im allgemeinen aber nicht geeignet, auf die Absicht des Klägers schließen zu lassen, dass er den Prozess nicht führen wolle (so schon SZ 43/29).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Unterbrechung durch das günstige Urteil

Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.

günstig für Beklagter Zweck der Verjährungsfristen

Auf Ihren Willen und Ihre Erklärungen kommt es nicht an. Die Fristen sollen dazu zwingen, Ansprüche so früh geltend zu machen, dass sie sich noch ohne übermäßigen Aufwand prüfen lassen. Wer zögert, muss die Verjährung hinnehmen, und das gilt auch, wenn Sie zwar rechtzeitig klagen, das Verfahren dann aber aus eigenen Gründen lange liegen lassen.

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