Warum verliere ich Ansprüche, obwohl ich sie nie aufgab?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gehörige Fortsetzung des Verfahrens durch einen am Tag nach dem Ende des vereinbarten Verjährungsverzichts gestellten Fortsetzungsantrag.OGH 10 Ob 13/15g, 30.06.2015
- Hier: Forum-non-conveniens-Entscheidung eines ausländischen Gerichts.OGH 17 Ob 9/11i, 10.05.2011
- Die Untätigkeit ist nur insoweit relevant, als sie in die Zeit nach Ablauf der (ursprünglichen) Verjährungsfrist fällt.OGH 4 Ob 191/10g, 23.03.2011
- Es ist kein Grund zu erkennen, die Zeiten, die innerhalb der materiellen Verjährungsfrist liegen, bei der Beurteilung der nicht gehörigen Verfahrensfortsetzung miteinzubeziehen.OGH 1 Ob 165/09k, 17.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 5 Ob 143/18t, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 91/16t, 25.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn Sie ungewöhnlich lange untätig bleiben und daraus zu schließen ist, dass Ihnen am Ziel des Verfahrens nichts mehr liegt. Es kommt weniger auf die Dauer an als auf die Gründe der Untätigkeit. Ist das der Fall, fällt der Schutz der Klage vor der Verjährung weg.
Ja, im Verfahren selbst: Verspätetes Vorbringen kann zurückgewiesen werden, und auch das Überschreiten einer Frist zur Vorlage von Unterlagen bringt Nachteile. Daraus wird aber im Allgemeinen nicht geschlossen, dass Sie den Prozess gar nicht führen wollen. Ihre Klage verliert dadurch nicht die Wirkung auf die Verjährung.