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Warum verliere ich Ansprüche, obwohl ich sie nie aufgab?

günstig für Beklagter betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagte
Auf Ihren Willen und Ihre Erklärungen kommt es nicht an. Die Fristen sollen dazu zwingen, Ansprüche so früh geltend zu machen, dass sie sich noch ohne übermäßigen Aufwand prüfen lassen. Wer zögert, muss die Verjährung hinnehmen, und das gilt auch, wenn Sie zwar rechtzeitig klagen, das Verfahren dann aber aus eigenen Gründen lange liegen lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Verjährungsbestimmungen stellen nicht in erster Linie auf den subjektiven Rechtsverfolgungswillen und die Erklärungen des Gläubigers ab, sondern verfolgen den Zweck, den Gläubiger zu zwingen, seinen Anspruch zu einer Zeit geltend zu machen, in der regelmäßig die Prüfung seiner Voraussetzungen noch ohne übermäßigen Aufwand möglich ist. Zögert der Gläubiger mit der Verfolgung eines Anspruches, muss er die Verjährung hinnehmen. Dies muss auch für den Fall gelten, dass der Gläubiger zwar vor Ablauf der Verjährungszeit Klage erhebt, dann aber dieses Verfahren durch längere Zeit aus Gründen, die in seinem Bereich liegen, nicht fortsetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Untätigkeit im laufenden Prozess

Nur dann, wenn Sie ungewöhnlich lange untätig bleiben und daraus zu schließen ist, dass Ihnen am Ziel des Verfahrens nichts mehr liegt. Es kommt weniger auf die Dauer an als auf die Gründe der Untätigkeit. Ist das der Fall, fällt der Schutz der Klage vor der Verjährung weg.

günstig für Kläger Versäumte Fristen im Prozess

Ja, im Verfahren selbst: Verspätetes Vorbringen kann zurückgewiesen werden, und auch das Überschreiten einer Frist zur Vorlage von Unterlagen bringt Nachteile. Daraus wird aber im Allgemeinen nicht geschlossen, dass Sie den Prozess gar nicht führen wollen. Ihre Klage verliert dadurch nicht die Wirkung auf die Verjährung.

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