Genügt es, wenn der Gegner die Auskunft einfach verweigert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Einblick in die finanzielle Gebarung des Erblassers und Angabe sämtlicher ihr bekannter Vermögenswerte des Erblassers durch die Beklagte.OGH 2 Ob 83/22b, 27.06.2022
- Wohl aber ein bewusstes, absichtliches Verheimlichen oder Verschweigen und damit eine Tätigkeit, die diesen Erfolg bezweckt.OGH 7 Ob 293/98h, 13.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 1 Ob 124/25d, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IB
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch auf Angabe des Vermögens und den Eid darüber steht auf eigenen Beinen. Liegen seine Voraussetzungen vor, besteht er auch dann, wenn den Gegner sonst keine Pflicht zur Auskunft trifft.
Ob die Gegenseite Vermögen und Schulden angeben oder Rechnung legen muss, richtet sich allein nach dem Rechtsverhältnis, auf das Sie Ihre Klage stützen. Diese Pflicht kann sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben oder aus einer Vereinbarung mit Ihnen, auch aus der Natur Ihrer Beziehung.