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Ist Schweigen über mein Vermögen schon ein Verheimlichen?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Erben, Gläubiger, Beklagte
Wenn Sie bloß keine Auskunft über Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte geben, gilt das noch nicht als Verheimlichen oder Verschweigen. Das allein reicht daher nicht aus, um Sie zur Vermögensangabe unter Eid zu verpflichten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

In der bloßen Verweigerung der Auskunft über Vermögen und Einkünfte liegt kein Verheimlichen oder Verschweigen im Sinne des Art XLII EGZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IB

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Eigenständiger Anspruch auf Vermögensangabe

Der Anspruch auf Angabe des Vermögens und den Eid darüber steht auf eigenen Beinen. Liegen seine Voraussetzungen vor, besteht er auch dann, wenn den Gegner sonst keine Pflicht zur Auskunft trifft.

günstig für Kläger Grundlage der Rechnungslegungspflicht

Ob die Gegenseite Vermögen und Schulden angeben oder Rechnung legen muss, richtet sich allein nach dem Rechtsverhältnis, auf das Sie Ihre Klage stützen. Diese Pflicht kann sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben oder aus einer Vereinbarung mit Ihnen, auch aus der Natur Ihrer Beziehung.

Verwandte Fragen

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