Wann muss mir jemand über sein Vermögen Rechnung legen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verpflichtung zur Rechnungslegung kann sich auch als Hilfsanspruch aus der Natur der privatrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien und aus der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung ergeben.OGH 1 Ob 222/75, 29.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034960 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 7 Ob 19/16v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IDA; EGZPO ArtXLII IJ
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Klage auf Angabe des Vermögens steht Ihnen nicht zu, wenn Ihnen das Vermögen ohnehin bekannt ist; dass Sie nicht wissen, wo es verborgen wird, ändert daran nichts. Sehr wohl klagen können Sie dagegen, wenn Sie den Umfang des noch vorhandenen Vermögens nicht kennen.
Zur Angabe des Vermögens und zum Eid darüber ist nur verpflichtet, wer ein Vermögen bewusst und absichtlich verschwiegen oder verheimlicht hat. Dafür braucht es ein Verhalten, das gerade darauf abzielt, das Vermögen zu verbergen.