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Brauche ich einen Vertrag, um Auskunft über Vermögen zu erhalten?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten, Erben, Gläubiger, Kläger
Der Anspruch auf Angabe des Vermögens und den Eid darüber steht auf eigenen Beinen. Liegen seine Voraussetzungen vor, besteht er auch dann, wenn den Gegner sonst keine Pflicht zur Auskunft trifft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der zweite Tatbestand des Art XLII Abs 1 EGZPO ist eine eigene Norm des materiellen Rechtes, die bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen auch ohne sonstige rechtliche Verpflichtung zur Vermögensabgabe und Eidesleistung zwingt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IB

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Absichtliche Verheimlichung von Vermögen

Zur Angabe des Vermögens und zum Eid darüber ist nur verpflichtet, wer ein Vermögen bewusst und absichtlich verschwiegen oder verheimlicht hat. Dafür braucht es ein Verhalten, das gerade darauf abzielt, das Vermögen zu verbergen.

günstig für Beklagter Auskunftsverweigerung ist kein Verheimlichen

Wenn Sie bloß keine Auskunft über Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte geben, gilt das noch nicht als Verheimlichen oder Verschweigen. Das allein reicht daher nicht aus, um Sie zur Vermögensangabe unter Eid zu verpflichten.

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