Zum Inhalt springen

Kann ich Auskunft verlangen, ohne dass mich jemand dazu verpflichtet?

betrifft Kläger, Beklagter, Erbe, Unternehmer, Konsument
Eine Klage auf Auskunft oder Rechnungslegung schafft für sich allein kein neues Recht. Sie können sie nur führen, wenn Ihnen die andere Seite schon nach dem bürgerlichen Recht Auskunft schuldet. Diese Möglichkeit wird eng ausgelegt und nicht ausgedehnt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Der keinesfalls ausdehnend auszulegende erste Anwendungsfall des Art XLII EGZPO begründet keinen neuen materiell - rechtlichen Anspruch auf Vermögensangabe, Rechnungslegung oder Auskunftserteilung; er setzt vielmehr voraus, dass eine solche Verpflichtung schon nach bürgerlichem Recht besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 66.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IA; EGZPO ArtXLII IDa

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rechnungslegung neben behördlicher Auskunft
Verfahrensrecht · Grundlage der Rechnungslegungspflicht
Verfahrensrecht · Auskunft über Vermögen und Unterlagen
Vertragsrecht · Abrechnung verlangen, um klagen zu können
Verfahrensrecht · Eigenständiger Anspruch auf Vermögensangabe