Kann ich als freier Vertreter eine Abrechnung verlangen?
günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Versicherungsvertreter, Unternehmen
Ja. Auch wer nicht angestellt, sondern als freier Vertreter tätig ist, kann verlangen, dass ihm das Unternehmen einen Auszug aus seinen Büchern vorlegt. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre Provision anschließend beziffern und einfordern.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Der freie Handelsvertreter (hier: freier Versicherungsvertreter) hat gleich dem provisionsberechtigten Angestellten Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung in Form der Mitteilung eines Buchauszuges mit nachfolgender Konkretisierung des Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Handelsvertretervertrag, der für den Provisionsanspruch vorsah, dass die Klägerin Kunden für die Beklagte akquiriert, diese Kundenbeziehungen aufrecht bleiben und Provision nur für die Vermittlung von Geschäften mit von der Beklagten selbst hergestellten Lebensmittelprodukten zustehen.OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026
- Ein solcher Rechnungslegungsanspruch ist auch dem ständigen Handelsvertreter zu gewähren.OGH 8 Ob 527/92, 17.12.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IA; HVG §1; HVG §14; HVG §15; HVG §30
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