Kann ich Abrechnung verlangen, ohne den Betrag zu kennen?
günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Gesellschafter, Unternehmer, Kläger
Ja. Als Handelsvertreter oder als Gesellschafter können Sie eine Abrechnung verlangen und Ihre Klage zunächst ohne Zahlenangabe einbringen. Sobald die Abrechnung vorliegt, stellen Sie auf einen bestimmten Betrag um. Eine eidliche Angabe der Höhe von Provision oder Rabatt können Sie dagegen nicht verlangen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Weder der Handelsagent, noch der Gesellschafter nach bürgerlichem Recht hat gegenüber seinem Geschäftsherrn, bzw Mitgesellschafter einen Anspruch auf eidliche Angabe der Höhe der Provision oder des Rabattes. Er hat aber Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung und gleich der Stufenklage des Deutschen Reiches (§ 254 RZPO) das Recht, das Klagebegehren entgegen der Vorschrift des § 226 ZPO zunächst nicht ziffernmäßig zu fassen. Nach Vorlage der Abrechnung ist er berechtigt das Zahlungsbegehren auf eine bestimmte Geldsumme zu ändern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach dem GesbR-Reformgesetz BGBl I 83/2014 ist § 1194 ABGB Anspruchsgrundlage.OGH 6 Ob 117/18a, 26.09.2018
- Hier: Noch zu § 1198 ABGB idF vor dem GesbR-Reformgesetz (BGBl I 2014/83).OGH 1 Ob 219/15k, 24.11.2015
- Anspruchsgrundlage für das Begehren auf Rechnungslegung (als Teil einer Stufenklage nach Art XLII Abs 1 erster Fall EGZPO) ist für die Zeit bis zur Auflösung der GesbR § 1198 ABGB.OGH 2 Ob 202/13i, 12.06.2014
- Unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Rechtsansicht von Jabornegg.OGH 7 Ob 614/88, 30.06.1988
- Die Umstellung auf das ziffernmäßig angegebene Leistungsbegehren kann aber auch schon vor der Entscheidung über das Rechnungslegungsbegehren erfolgen.OGH 4 Ob 45/78, 13.06.1978
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Da dem Handelsvertreter ein dem Offenbarungsanspruch ähnlicher Anspruch § 15 HVG zur Verfügung steht, besteht kein Anlaß, ihm auch den Rechtsbehelf der Stufenklage nach Art XLII EGZPO durch dessen ausdehnende Auslegung, die von der Rechtsprechung abgelehnt wird, zu gewähren.OGH 8 Ob 513/76, 17.03.1976
- Anwendungsbereich des Art XLII EGZPO ist möglichst zu begrenzen.OGH 6 Ob 124/61, 22.03.1961
- Für das Entgelt des Ehemannes.OGH 3 Ob 289/51, 13.06.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 6 Ob 117/18a, 26.09.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1198 · Entziehung der Vertretungsmacht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Buchauszug für den freien Vertreter
Vertragsrecht · Abrechnung für den selbständigen Vertreter
Vertragsrecht · Abrechnung verlangen, um klagen zu können
Arbeitsrecht · Auskunft über Provisionsgeschäfte
Vertragsrecht · Rechnungslegung und Zahlungsanspruch