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Verfällt mein Recht auf den Buchauszug mit der Provision?

günstig für Arbeitgeber betrifft Angestellter, Handelsvertreter, Arbeitgeber, Unternehmer
Ja. Der Anspruch auf einen Buchauszug ist nur ein Hilfsanspruch zur Provision. Er teilt deren Schicksal und unterliegt derselben Verjährungsfrist. Ist die Provision verjährt, können Sie auch den Buchauszug nicht mehr durchsetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 22.03.2023 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Der Anspruch auf Mitteilung eines Buchauszuges besitzt nur den Charakter eines Hilfsanspruches, der das Schicksal des Hauptanspruches auf Provision teilt und daher derselben Verjährungsfrist unterliegt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zweck des Buchauszugs

Ja. Genau dazu dient der Buchauszug. Er soll Ihnen eine klare Übersicht über die von Ihnen verdienten Provisionen geben und Sie in die Lage versetzen, die Abrechnung Ihres Arbeitgebers selbst zu überprüfen.

günstig für Arbeitnehmer Frist für den Provisionsauskunftsanspruch

Ja. Der Anspruch auf Mitteilung über Ihre Provisionen kommt unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis und ist kein Ersatzanspruch wegen einer Entlassung. Die kurze Frist, die für solche Ersatzansprüche gilt, greift dafür deshalb nicht.

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