Zum Inhalt springen

Wie lange kann ich als Vertreter noch eine Abrechnung verlangen?

günstig für Unternehmer betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Auftraggeber
Rechnungslegung und Buchauszug sind Hilfsmittel, um Ihre Provision zu überprüfen. Sie verjähren gemeinsam mit dem Provisionsanspruch selbst, also in drei Jahren, und die Frist beginnt zum selben Zeitpunkt wie für die Provision.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Die Ansprüche auf Rechnungslegung und auf Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG stellen Kontrollrechte zur Provisionsabrechnung dar und sind typische Nebenansprüche zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs als Hauptanspruch. Da diese Nebenansprüche mit dem Hauptanspruch verjähren, richtet sich der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist iSd § 18 Abs 1 HVertrG auch für sie nach § 18 Abs 2 HVertrG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126737 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

HVertrG §16; HVertrG §18

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verjährung bei nicht ausgeführtem Werk

Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.

günstig für Konsument Widerrufsformular bei Haustürgeschäften

Bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume muss Ihnen der Unternehmer zusätzlich zur schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, verlängert sich Ihre Frist um zwölf Monate. Etwas anderes gilt nur, wenn ihm das ausnahmsweise eine unverhältnismäßige oder untragbare Last auferlegen würde.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Buchauszug als Hilfsanspruch
Vertragsrecht · Verjährung des Rechnungslegungsanspruchs
Vertragsrecht · Verjährung von Herausgabe und Rechnungslegung
Vertragsrecht · Buchauszug für den freien Vertreter
Vertragsrecht · Abrechnung für den selbständigen Vertreter