Darf ich die Provisionsabrechnung meines Arbeitgebers selbst kontrollieren?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1977)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der in §10 Abs5 AngG normierte Mitteilungsanspruch ist ein dem provisionsberechtigten Angestellten unmittelbar aus dem Gesetz zustehender Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, der diesem die Möglichkeit bieten soll, sich eine klare Übersicht über die von ihm verdienten Provisionen zu verschaffen und die Provisionsabrechnung selbst zu kontrollieren.OGH 9 ObA 43/06y, 04.05.2006
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 237/93, 22.09.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 8 ObA 17/25w, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 41/25i, 10.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/21y, 25.06.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 83/17x, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 95/15h, 24.06.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Buchauszug ist nur ein Auszug aus den Geschäftsbüchern, mit dem Sie die einzelnen provisionspflichtigen Geschäfte kontrollieren können. Für eine Beteiligung am Gewinn oder am Umsatz des ganzen Unternehmens gibt es ihn nicht. Dafür müssten sämtliche Geschäfte und alle Kosten offengelegt werden, und das wäre kein Auszug mehr.
Ja. Der Anspruch auf einen Buchauszug ist nur ein Hilfsanspruch zur Provision. Er teilt deren Schicksal und unterliegt derselben Verjährungsfrist. Ist die Provision verjährt, können Sie auch den Buchauszug nicht mehr durchsetzen.