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Wann gilt Vermögen als verheimlicht?

günstig für Antragsteller betrifft Ehegatten, Erben, Gläubiger, Antragsteller
Vermögen gilt schon dann als verheimlicht, wenn es durch irgendein Verhalten der Kontrolle des Eigentümers entzogen wird. Eine strafbare Handlung ist dafür nicht nötig. Absichtlich muss das Verschweigen aber geschehen sein, auch wenn sich der andere dabei im Recht glaubte.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1951)

Der Begriff "Verheimlichung" erfordert kein deliktisches Verhalten. Es genügt jedes Verhalten, durch das Vermögensstücke aus der Kontrolle des Eigentümers kommen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII IB

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Auskunft über Vermögen bei der Aufteilung

Bei der Aufteilung nach der Scheidung haben Sie Anspruch auf Aufteilung, aber nicht auf eine förmliche Abrechnung. Auskunft können Sie nur verlangen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Vermögen verheimlicht wird. Die bloße Behauptung genügt nicht; Sie müssen die betroffenen Werte so genau benennen, dass Ihr Antrag kein Ausforschen auf gut Glück ist.

günstig für Antragsgegner Aufteilung nur bestimmter Gegenstände

Nach der Scheidung können Sie nur jene Sachen aufteilen lassen, die überhaupt der Aufteilung unterliegen. Verlangen Sie die Aufteilung anderer Gegenstände, wird Ihr Antrag insoweit abgewiesen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Frist versäumt haben.

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