Wann gilt Vermögen als verheimlicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1951)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mag dies auch im Bewußtsein eines bestehenden oder vermeintlichen Rechts geschehen sein.OGH 1 Ob 152/98d, 28.07.1998
- Die Verheimlichung der Verschweigung muß aber absichtlich erfolgt sein.OGH 8 Ob 518/87, 12.02.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 1 Ob 124/25d, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII IB
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei der Aufteilung nach der Scheidung haben Sie Anspruch auf Aufteilung, aber nicht auf eine förmliche Abrechnung. Auskunft können Sie nur verlangen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Vermögen verheimlicht wird. Die bloße Behauptung genügt nicht; Sie müssen die betroffenen Werte so genau benennen, dass Ihr Antrag kein Ausforschen auf gut Glück ist.
Nach der Scheidung können Sie nur jene Sachen aufteilen lassen, die überhaupt der Aufteilung unterliegen. Verlangen Sie die Aufteilung anderer Gegenstände, wird Ihr Antrag insoweit abgewiesen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Frist versäumt haben.