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Kann ich zuerst Rechnungslegung und später den Betrag verlangen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Erben, Auftraggeber, Arbeitnehmer
Ja. Sie können nicht nur die Angabe des Vermögens verlangen, sondern ebenso eine Rechnungslegung, und die genaue Höhe Ihrer Forderung vorerst offenlassen. Sobald sich der Betrag aus der gelegten Rechnung ergibt, nennen Sie ihn im fortgesetzten Verfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Der Art XLII Abs 3 EGZPO ist nicht nur bei Klagen auf eidliche Angabe des Vermögens, sondern auch in Verbindung mit einem Antrag auf Rechnungslegung zulässig. Es kann auch hier die bestimmte Angabe der Leistungen, die der Kläger beansprucht, vorbehalten werden bis aus der gelegten Rechnung der ziffernmäßige Betrag hervorgeht. Dieser kann dann im fortgesetzten Verfahren im Wege der Richtigstellung der Klage begehrt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII Abs3 III

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Rechnungslegung und Zahlungsanspruch

Ja. Eine Rechnungslegung können Sie nur verlangen, soweit sich aus Ihrem Vorbringen und dem festgestellten Sachverhalt ergibt, dass Ihnen die zu beziffernde Zahlung dem Grunde nach zusteht. Für Ansprüche, die sich daraus nicht ableiten lassen, gibt es keine Rechnungslegung.

günstig für Beklagter Auskunftsklage zur Vorbereitung einer Schadenersatzklage

Eine Klage auf eidliche Angabe des Vermögens dürfen Sie nicht dazu verwenden, eine Schadenersatzklage vorzubereiten oder die Höhe Ihres Schadens zu ermitteln. Für diesen Zweck ist sie unzulässig.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Abrechnung verlangen, um klagen zu können
Verfahrensrecht · Ausnahme vom bestimmten Klagebegehren
Verfahrensrecht · Bezifferung nach der Rechnungslegung