Kann ich Auskunft verlangen, obwohl ich alles ohnehin weiß?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034956 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 13.
- OGH 1 Ob 79/25m, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 109/23b, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 41/19s, 24.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 98/16a, 28.10.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 95/15h, 24.06.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 54/16f, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 19/16v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII Abs2 II
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wissen Sie noch nicht, was Ihnen die Gegenseite schuldet, können Sie sich diese Kenntnis in einem einzigen Verfahren verschaffen und in demselben Verfahren auch die Leistung verlangen. Das kommt etwa beim Pflichtteil vor.
Der Anspruch auf Angabe des Vermögens und den Eid darüber steht auf eigenen Beinen. Liegen seine Voraussetzungen vor, besteht er auch dann, wenn den Gegner sonst keine Pflicht zur Auskunft trifft.