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Muss die Bank mir als Erben Auskunft über Konten geben?

günstig für Erbe betrifft Erben, Banken, Vermögensverwalter, Verlassenschaft
Nur soweit die Auskunftspflicht schon gegenüber der verstorbenen Person bestanden hat. Als Erbe treten Sie in deren Rechte ein, erhalten aber keine weitergehenden Auskunftsrechte. Bestand ein vertraglicher Auskunftsanspruch gegen die Bank, können Sie ihn geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Vermögens im Sinne des ersten Anwendungsfalles des Art XLII Abs 1 EGZPO steht den Erben als Rechtsnachfolger nur zu, wenn eine Auskunftspflicht gegenüber dem Erblasser bestand.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII Abs1 IB; KWG 1979 §23

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