Muss die Bank mir als Erben Auskunft über Konten geben?
günstig für Erbe betrifft Erben, Banken, Vermögensverwalter, Verlassenschaft
Nur soweit die Auskunftspflicht schon gegenüber der verstorbenen Person bestanden hat. Als Erbe treten Sie in deren Rechte ein, erhalten aber keine weitergehenden Auskunftsrechte. Bestand ein vertraglicher Auskunftsanspruch gegen die Bank, können Sie ihn geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Vermögens im Sinne des ersten Anwendungsfalles des Art XLII Abs 1 EGZPO steht den Erben als Rechtsnachfolger nur zu, wenn eine Auskunftspflicht gegenüber dem Erblasser bestand.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertraglicher Auskunftsanspruch des Kunden gegenüber der Bank hinsichtlich Kleinbetragssparbüchern.OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023
- Außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens kann in einem streitigen Verfahren nach Art XLII EGZPO ein privatrechtliches Interesse an der Ermittlung des Vermögens gegenüber einem früheren Vermögensverwalter des Verstorbenen geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 30/01z, 27.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGZPO ArtXLII Abs1 IB; KWG 1979 §23
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