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Kann eine stille Gesellschaft selbst klagen?

günstig für Beklagter betrifft Stille Gesellschafter, Unternehmer, Geschäftspartner, Gläubiger
Nein. Die stille Gesellschaft besteht nur im Innenverhältnis und tritt nach außen gar nicht in Erscheinung. Sie kann daher auch nicht als Partei vor Gericht auftreten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Eine stille Gesellschaft kann als reine Innengesellschaft nach außen überhaupt nicht in Erscheinung treten und daher auch nicht klagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Klage einer gelöschten Gesellschaft

Ja. Macht die Gesellschaft selbst einen Anspruch geltend, ist sie schon deshalb nicht vollständig beendet, weil dieser behauptete Anspruch noch zu ihrem Vermögen zählt. Sie kann daher ein Verfahren führen, auch wenn sie bereits gelöscht ist.

günstig für Kläger Alleinschuld nur mit Gegenklage

Nein. Ohne eine eigene Klage kann das Gericht nur ein Mitverschulden der klagenden Seite aussprechen, nicht deren Alleinschuld. Die Klage darf wegen eines bloßen Mitschuldantrags auch nicht abgewiesen werden.

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