Prüft das Gericht von selbst, ob der Kläger der Richtige ist?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Fehlt dem Kläger die Berechtigung, den Anspruch geltend zu machen, greift das Gericht das von sich aus nur auf, wenn die Klage schon in sich nicht schlüssig ist. Sonst wird es nur beachtet, wenn die beklagte Partei den Anspruch bestreitet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.10.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die fehlende Sachlegitimation der klagenden Partei ist nur bei mangelnder Schlüssigkeit der Klage von Amts wegen, sonst aber nur bei Bestreitung des Anspruches durch die beklagte Partei zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- NeuerungsverbotOGH 7 Ob 826/76, 20.01.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035027 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 4 Ob 142/22v, 17.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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