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Muss ich einwenden, dass der Kläger gar nicht berechtigt ist?

betrifft Kläger, Beklagter
Ob jemand überhaupt der richtige Kläger oder der richtige Beklagte ist, entscheidet das Gericht als Teil der Sachentscheidung. Sie müssen das nicht ausdrücklich einwenden, solange es sich aus dem Vorbringen der Parteien oder aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 26.02.2024 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Entscheidung über die Frage der Sachlegitimation (Aktivlegitimation oder Passivlegitimation) ist nichts anderes als die meritorische Entscheidung über den Klagsanspruch im Hinblick auf seine subjektiven Voraussetzungen. Sie ist demnach Entscheidung sowohl einer Tatfrage als auch einer Rechtsfrage und unterliegt keiner Sonderregelung. Soweit sie rechtliche Beurteilung ist und in dem - allenfalls gemäß § 182 ZPO zu ergänzenden - Tatsachen - vorbringen der Parteien oder im festgestellten Sachverhalt Deckung findet, sind eine Einrede der mangelnden Sachlegitimation oder sonstige Rechtsausführungen der Parteien keine Entscheidungsvoraussetzungen, auch nicht in den Rechtsmittelinstanzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 45.

Im Gesetz

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