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Wann darf ich einen Anspruch überhaupt selbst einklagen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Erben, Unternehmer
Nur dann, wenn Ihnen der geltend gemachte Anspruch in eigener Person auch wirklich zusteht. Fehlt Ihnen diese Berechtigung, wird die Klage abgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.01.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Aktivlegitimation ist dann gegeben, wenn der Kläger zur Geltendmachung des konkreten Klagsanspruches in eigener Person materiell berechtigt ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Einwand fehlender Berechtigung als Neuerung

Nein. Der Einwand, dass Ihnen der eingeklagte Anspruch gar nicht zusteht, muss in erster Instanz erhoben werden. In der Berufung ist er unzulässig, ebenso später in der Revision.

günstig für Kläger Gegenleistung im Klagebegehren

Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.

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