Wann darf ich einen Anspruch überhaupt selbst einklagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.01.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 108/15f, 27.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Einwand, dass Ihnen der eingeklagte Anspruch gar nicht zusteht, muss in erster Instanz erhoben werden. In der Berufung ist er unzulässig, ebenso später in der Revision.
Nein. Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie Ihre eigene Bereitschaft zur Gegenleistung nicht in den Klagsantrag aufnehmen. Auch die Tatsache, dass Sie bereits erfüllt haben, muss dort nicht stehen.