Was wird ungültig, wenn jemand nicht vertreten war?
günstig für Betroffener betrifft Prozessparteien, Betroffene, Erwachsenenvertreter, Beklagte
Betrifft der Mangel die klagende Seite und bestand er schon bei Einbringung der Klage, ist das gesamte Verfahren nichtig und die Klage wird zurückgewiesen. Betrifft er die beklagte Seite und bestand er schon bei der Zustellung, wird das Verfahren einschließlich der Zustellung für nichtig erklärt. Genehmigt ein später bestellter Vertreter die bisherige Prozessführung, bleibt sie bestehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Prozessfähigkeit oder der mangelnden gesetzlichen Vertretung führt nur dann zur Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens und zur Zurückweisung der Klage, wenn er in Ansehung des Klägers gegeben ist und schon im Zeitpunkt der Klagserhebung vorhanden war; liegt hingegen der Nichtigkeitsgrund bezüglich des Beklagten vor, dann ist, falls er schon bei der Klagszustellung gegeben war, das Verfahren einschließlich der Klagszustellung für nichtig zu erklären.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Liegt der Mangel der Prozessfähigkeit eines Klägers – wie hier – schon vom Beginn des Rechtsstreits an vor, ist das gesamte Verfahren als gemäß § 477 Abs 1 Z 5 ZPO nichtig aufzuheben und die Klage zurückzuweisen, es sei denn, dass die Prozessführung durch den (später bestellten) gesetzlichen Vertreter des Klägers nachträglich ordnungsgemäß genehmigt wurde. Die Genehmigung der bisherigen Prozessführung bedarf nach der Rechtsprechung in Aktivprozessen des Betroffenen der gerichtlichen Genehmigung.OGH 8 ObA 53/21h, 03.08.2021
- Die Nichtigkeit erfasst die Urteile der Vorinstanzen samt deren Verfahren. Der Räumungsprozess ist - beginnend ab der Klagezustellung an den Sachwalter des Beklagten - neu durchzuführen.OGH 1 Ob 56/00t, 25.07.2000
- Es sei denn, dass die Prozessführung durch den (später bestellten) gesetzlichen Vertreter des Klägers nachträglich ordnungsgemäß genehmigt wurde.OGH 6 Ob 708/89, 16.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 ObA 53/21h, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 18/21m, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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