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Was wird ungültig, wenn jemand nicht vertreten war?

günstig für Betroffener betrifft Prozessparteien, Betroffene, Erwachsenenvertreter, Beklagte
Betrifft der Mangel die klagende Seite und bestand er schon bei Einbringung der Klage, ist das gesamte Verfahren nichtig und die Klage wird zurückgewiesen. Betrifft er die beklagte Seite und bestand er schon bei der Zustellung, wird das Verfahren einschließlich der Zustellung für nichtig erklärt. Genehmigt ein später bestellter Vertreter die bisherige Prozessführung, bleibt sie bestehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Prozessfähigkeit oder der mangelnden gesetzlichen Vertretung führt nur dann zur Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens und zur Zurückweisung der Klage, wenn er in Ansehung des Klägers gegeben ist und schon im Zeitpunkt der Klagserhebung vorhanden war; liegt hingegen der Nichtigkeitsgrund bezüglich des Beklagten vor, dann ist, falls er schon bei der Klagszustellung gegeben war, das Verfahren einschließlich der Klagszustellung für nichtig zu erklären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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