Kann der Betriebsrat meinen Lohnanspruch für mich einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die dem Betriebsrat nach § 54 Abs 1 ASGG eingeräumte Klagsmöglichkeit hat der Gesetzgeber als ausreichendes Instrumentarium angesehen, Individualansprüche von Arbeitnehmern gerichtlich geltend zu machen.OGH 9 ObA 112/09z, 15.12.2009
- Hier: Auf Fortsetzung des Anfechtungsprozesses.OGH 9 ObA 136/03w, 17.12.2003
- Es besteht auch keine Verpflichtung des Betriebsrates zur Erfüllung bestimmter Wünsche einzelner Arbeitnehmer.OGH 9 ObA 136/03w, 17.12.2003
- Die Befugnisse des Betriebsrates im Bereiche von Entgeltregelungen sind sehr gering. Keinesfalls kann durch einen Vertrag zu Lasten Dritter eine Verschlechterung des vertraglich bedungenen Entgeltes mit Zustimmung des Betriebsrates im Bereich des Individualarbeitsrechtes erfolgen.OGH 8 ObA 35/98z, 12.02.1998
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2057/96z, 23.05.1996
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- Er kann zwar rechtsgeschäftlich einzelne oder alle Arbeitnehmer berechtigen (durch Verträge zugunsten Dritter in Form des Abschlusses einer "freien Betriebsvereinbarung"), nicht aber diese verpflichten.OGH 8 ObA 2057/96z, 23.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 114/18g, 28.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Betriebsrat ist keine eigene juristische Person und hat keine eigene Rechtsfähigkeit; er vertritt immer nur die Belegschaft. Trotzdem darf er in Arbeitsrechtssachen als Partei vor Gericht auftreten, und das allgemein und nicht nur in einzelnen Fällen.
Ja. Als Arbeitnehmer dürfen Sie den Bruttolohn einklagen; das Begehren ist bestimmt genug, und daraus kann auch vollstreckt werden. Ihr Arbeitgeber behält Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge erst bei der Auszahlung ein und führt sie ab.