Kann ich einklagen, dass mein Betriebsratsentgelt weitergezahlt wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 5 Abs 3 erster Satz TKG 2003.OGH 2 Ob 112/07w, 27.09.2007
- Die ohnehin geregelte objektive Rechtslage ist nicht feststellungsfähig.OGH 5 Ob 24/02v, 12.02.2002
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 83/94, 25.05.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039014 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 116 · Freizeitgewährung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Verhindert der Arbeitgeber Ihre Arbeit - etwa durch eine ungerechtfertigte Entlassung oder eine Dienstfreistellung -, bleibt Ihr Entgeltanspruch bestehen. Wird eine Kündigung oder Entlassung erfolgreich angefochten, ist Ihnen der inzwischen aufgelaufene Verdienst nachzuzahlen.
Hat Ihr Arbeitgeber Überstunden geduldet und die Arbeitsleistung entgegengenommen, kann er die Bezahlung nicht mit dem Hinweis verweigern, er habe sie nicht angeordnet. Es genügt also, dass er die Mehrarbeit hingenommen hat.