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Muss ich alle Miteigentümer klagen, wenn es ums Eigentum geht?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer, Kläger
Ja. Wollen Sie feststellen lassen, dass eine Liegenschaft oder ein Teil davon Ihnen gehört, müssen Sie die Klage gegen alle Miteigentümer richten. Fehlt einer von ihnen, wird Ihre Klage abgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muß gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Ist aber in einem solchen Fall ein Gemeinschafter am Verfahren nicht beteiligt, muß es zu einer Abweisung des Klagebegehrens kommen (hier: Superädifikat).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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