Muss ich alle Miteigentümer klagen, wenn es ums Eigentum geht?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer, Kläger
Ja. Wollen Sie feststellen lassen, dass eine Liegenschaft oder ein Teil davon Ihnen gehört, müssen Sie die Klage gegen alle Miteigentümer richten. Fehlt einer von ihnen, wird Ihre Klage abgewiesen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Eine Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft oder an Teilen derselben muß gegen alle Miteigentümer erhoben werden. Ist aber in einem solchen Fall ein Gemeinschafter am Verfahren nicht beteiligt, muß es zu einer Abweisung des Klagebegehrens kommen (hier: Superädifikat).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einem Teilstück einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung in einem im Miteigentum stehenden Grundstück - einheitliche Streitpartei.OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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