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Muss ich bei der Teilungsklage alle Miteigentümer einbeziehen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter, Erben
Ja. Am Teilungsprozess müssen sämtliche Miteigentümer beteiligt sein, weil zwischen ihnen nur ein einziges Rechtsverhältnis besteht, das nur einheitlich aufgehoben werden kann. Eine Klage gegen nur einzelne bleibt erfolglos, und sie kann auch nicht bloß gegenüber einzelnen zurückgewiesen werden. Das gilt selbst dann, wenn manche außergerichtlich schon zugestimmt haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Teilungsklage ist gegen alle Teilhaber zu richten. Die Miteigentümer einer Liegenschaft bilden eine einheitliche Streitgenossenschaft, weshalb am Teilungsprozess sämtliche Miteigentümer, sei es als Beklagte beteiligt sein müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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