Gegen wen muss ich klagen, wenn mehrere Eigentümer sind?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter
Eine Klage über das Eigentum oder über die Freiheit von einem fremden Recht müssen Sie gegen alle Miteigentümer richten. Sie bilden eine Einheit und können nur gemeinsam belangt werden. Dasselbe gilt, wenn ein von mehreren gemeinsam geschlossener Mietvertrag aufgekündigt oder sein Bestehen festgestellt werden soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Eine Eigentums- oder Eigentumsfreiheitsklage muß gegen alle Miteigentümer gerichtet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts an einem Teilstück einer unterirdisch verlaufenden Wasserleitung in einem im Miteigentum stehenden Grundstück - einheitliche Streitpartei.OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018
- Dieser Grundsatz ist auch dann anwendbar, wenn ein von<br/>mehreren Personen gemeinsam abgeschlossenes Bestandverhältnis<br/>aufgekündigt oder das Bestehen des Bestandverhältnisses festgestellt<br/>werden soll.OGH 3 Ob 269/56, 20.06.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012676 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 366
- ABGB § 372 · Gegen welchen Besitzer diese Vermuthung eintrete?
- ABGB § 526
- ABGB § 825
- ABGB § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 14
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