Was gilt, wenn das Gericht zu früh über die Berufung entscheidet?
günstig für Streitgenosse betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Das Berufungsgericht darf erst entscheiden, wenn das Urteil der ersten Instanz allen notwendigen Beteiligten zugestellt wurde und deren Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Entscheidet es früher, wird seine Entscheidung aufgehoben. Das Erstgericht bekommt dann Gelegenheit, sein Urteil auch dem übergangenen Beteiligten zuzustellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Entscheidung über das Rechtsmittel des einen der einheitlichen Streitgenossen bzw die Entscheidung aus Anlaß dieses Rechtsmittels ist vor der Zustellung des erstgerichtlichen Urteils an den anderen notwendigen Streitgenossen bzw vor dem ungenützten Verstreichen der diesem offenstehenden Rechtsmittelfrist verführt. Die vorzeitige Entscheidung des Berufungsgerichts ist aufzuheben und dem Erstgericht Gelegenheit zu geben, sein Urteil auch dem anderen notwendigen Streitgenossen zuzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die sachliche Erledigung mehrerer von verschiedenen Miteigentümern erhobenen Rechtsmittel hat in einer einheitlichen Entscheidung zu erfolgen.OGH 8 Ob 565/77, 14.12.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035432 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 2 Ob 56/23h, 20.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 104/17f, 20.07.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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